Im Job bleiben, in Tech einsteigen – gefördert nach § 82 SGB III
Du bist beschäftigt und willst dich in Richtung IT weiterbilden? Über das Qualifizierungschancengesetz bekommt dein Arbeitgeber 25 bis 100 % der Kurskosten für dein Code-Labs-Academy-Bootcamp von der Bundesagentur für Arbeit erstattet – dazu einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für deine Weiterbildungszeit.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ist der Förderweg für Menschen, die bereits arbeiten. Schickt ein Betrieb Beschäftigte in eine Weiterbildung, weil Digitalisierung und neue Technologien ihre Tätigkeit verändern, erstattet die Bundesagentur für Arbeit einen festen Anteil der Lehrgangskosten – von 25 % im Großunternehmen bis zu 100 % in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten – und kann zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Weiterbildungszeit zahlen. Zwei Dinge entscheiden darüber, ob ein Kurs überhaupt förderfähig ist: Er muss mehr als 120 Stunden dauern und über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen, und er muss von einem Träger mit AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung kommen. Code Labs Academy hat diese Zulassung und unterrichtet heute schon Beschäftigte, deren Bootcamp über das Qualifizierungschancengesetz gefördert wird. Ehrlich muss man an einer Stelle sein: Das ist ein Arbeitgeberkanal. Den Antrag stellt dein Unternehmen beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, und zwar rund sechs Wochen vor Kursbeginn – allein kannst du die Förderung nicht beantragen, und rückwirkend geht sie nach Kursstart nicht mehr. Die eigentliche Aufgabe für Beschäftigte ist deshalb kein Formular, sondern ein Gespräch. Diese Seite liefert beides: die Zahlen und Voraussetzungen, die Personalabteilung und Geschäftsführung brauchen, und den Gesprächseinstieg für dich.
Du bist in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Antragsteller ist dein Arbeitgeber, nicht du – Selbstständige und Freiberufler können dieses Instrument nicht nutzen.
Ohne deinen Arbeitgeber geht es nicht. Es gibt kein Formular für Beschäftigte: Der Betrieb wendet sich an den Arbeitgeber-Service und stellt den Antrag vor Kursbeginn. Bist du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, ist stattdessen der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III dein Weg.
Gefördert wird vor allem Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung und Technologie verändert oder die Kompetenzen in Engpassbereichen aufbauen – genau dafür sind unsere Bootcamps in Web Development, Data Science & AI, Cybersecurity und UX/UI Design gemacht.
Geringqualifizierte Beschäftigte haben die besten Konditionen: Für sie sind bis zu 100 % der Lehrgangskosten möglich, unabhängig von der Betriebsgröße.
Auch die Maßnahme selbst muss passen: mehr als 120 Stunden, mehr als eine kurzfristige Anpassungsfortbildung, und von einem AZAV-zertifizierten Träger. Unsere Bootcamps liegen deutlich über der 120-Stunden-Grenze, Code Labs Academy hat die AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung, und Online-Unterricht ist ausdrücklich zulässig.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Bundesagentur entscheidet im Einzelfall über Maßnahme, Beschäftigte und Betrieb – und die Entscheidung muss vor der ersten Unterrichtseinheit vorliegen.
Was erstattet die Agentur für Arbeit deinem Betrieb?
Trag die Kursgebühr und die Betriebsgröße ein. Du siehst dann, welchen Anteil der Lehrgangskosten die Bundesagentur für Arbeit deinem Arbeitgeber erstattet und was der Betrieb selbst trägt. Die Zahlen sind so gemacht, dass du sie direkt an Personalabteilung oder Geschäftsführung weitergeben kannst.
Der volle Preis der Maßnahme, bevor eine Förderung abgezogen wird. Unsere Bootcamps kosten zwischen 5.000 und 17.000 Euro.
Nach dieser Beschäftigtenzahl bestimmt die Bundesagentur den Anteil an den Lehrgangskosten.
Wenn du unsicher bist, frag in der Personalabteilung nach. Im Mittelstand und im Großbetrieb verändert das den Fördersatz.
Ob jemand als geringqualifiziert eingestuft wird, beurteilt die Bundesagentur. Klärt das mit dem Arbeitgeber-Service, bevor ihr darauf baut.
Das erstattet die Bundesagentur deinem Arbeitgeber
10.000 €
- Angewendeter Fördersatz
- 100%
- Das trägt der Betrieb selbst
- 0 €
- Die Zahlen sind eine Schätzung auf Basis deiner Eingaben, keine Förderzusage und kein Angebot.
- Den Antrag stellt dein Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service. Du selbst kannst die Förderung nicht beantragen, und die Bewilligung muss vor Kursbeginn vorliegen: Ist der Kurs erst gestartet, gibt es keine rückwirkende Förderung mehr.
- Zusätzlich kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für freigestellte Arbeitszeit dazukommen. Er hängt von der Betriebsgröße und vom tatsächlichen Arbeitsausfall ab und steckt deshalb nicht in dieser Zahl.
- Ob die Maßnahme überhaupt förderfähig ist, hängt an zwei Punkten: der AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung des Anbieters, die Code Labs Academy hat, und einer Dauer über der gesetzlichen Mindestgrenze von 120 Stunden. Beides prüft die Bundesagentur und entscheidet darüber.
Das ist eine Schätzung auf Basis der Zahlen, die du eingegeben hast. Sie ist weder eine Steuerberatung noch eine Förderzusage: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und die Bundesagentur für Arbeit entscheidet vor Kursbeginn im Einzelfall über Maßnahme, Beschäftigte und Betrieb. Lasst euch den Fördersatz für euren Betrieb deshalb vom Arbeitgeber-Service bestätigen, bevor ihr damit plant.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Förderung selbst beantragen, ohne meinen Arbeitgeber?
Nein – und jede Seite, die etwas anderes behauptet, liegt falsch. § 82 SGB III ist ein Arbeitgeberinstrument: Der Betrieb beantragt die Förderung beim Arbeitgeber-Service für seine eigenen Beschäftigten, und das Geld fließt als Erstattung an den Betrieb. Ein Antragsformular für Beschäftigte gibt es nicht. Macht dein Arbeitgeber nicht mit, bleiben realistisch: Kostenübernahme durch den Betrieb ohne Förderung, Selbstfinanzierung mit zinsfreien Monatsraten direkt an Code Labs Academy oder unser Rabatt bei Vorauszahlung – und falls du arbeitslos wirst oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III, den du selbst beantragst.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungen liegen meist an der Maßnahme oder am Antrag, nicht an der Person: zu spät eingereicht, als kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung eingestuft oder ein Qualifizierungsplan, aus dem der Zweck der neuen Kenntnisse nicht hervorgeht. Lass dir die Gründe vom Arbeitgeber-Service nennen, korrigiert genau diesen Punkt und stellt den Antrag rechtzeitig für einen späteren Kursstart erneut – wie oft ein Betrieb Anträge stellt, ist nicht begrenzt, entschieden wird jeweils im Einzelfall. Der Kurs kann trotzdem stattfinden: Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung ist für dich nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei, und wir bieten zinsfreie Monatsraten direkt an uns sowie einen Rabatt bei Vorauszahlung.
Zählt ein Online-Bootcamp – und ist Code Labs Academy als Träger anerkannt?
Ja, beides. Online-Unterricht ist bei AZAV-zugelassenen Maßnahmen zulässig, und Code Labs Academy ist ein deutscher Träger mit AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung – wir unterrichten heute schon Beschäftigte, deren Kurs über das Qualifizierungschancengesetz gefördert wird. Unser Unterricht findet live und mit Dozentinnen und Dozenten zu festen Zeiten statt, nicht als Videos zum Selbststudium, und liegt deutlich über der 120-Stunden-Grenze. Genau diese beiden Punkte prüft die Bundesagentur an der Maßnahme.
Muss ich mich freistellen lassen oder geht das neben dem Job?
Beides ist möglich, und die Entscheidung wirkt sich auf die Förderung aus. Unsere Teilzeit-Bootcamps sind für Berufstätige gebaut, die Live-Sessions liegen außerhalb der Kernarbeitszeit: Dann werden die Lehrgangskosten erstattet, es entfällt aber kaum Arbeitszeit – der Entgeltzuschuss fällt entsprechend klein aus oder weg. Stellt dich dein Arbeitgeber während der Arbeitszeit frei, wird der Zuschuss relevant. Seit der Fachlichen Weisung vom 1. Januar 2026 wird er streng nach dem tatsächlichen Arbeitsausfall berechnet, die freigestellten Stunden sollten also sauber dokumentiert sein.
Wir haben über 500 Beschäftigte – lohnen sich 25 % überhaupt?
Berechtigte Frage, und sie lässt sich nur mit euren Zahlen beantworten. Bei einem Bootcamp zwischen 5.000 und 17.000 Euro sind das 1.250 bis 4.250 Euro Erstattung, mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung 30 %. Dazu kommen der Zuschuss zum Arbeitsentgelt für freigestellte Arbeitszeit und der Betriebsausgabenabzug für den verbleibenden Betrag. Der Aufwand selbst ist überschaubar: ein Beratungsgespräch mit dem Arbeitgeber-Service plus Qualifizierungsplan – Trägerzulassung, Kursbeschreibung und Stundenumfang liefern wir zu.
Ist das dasselbe wie das Qualifizierungsgeld?
Nein, das sind zwei verschiedene Instrumente, die gern verwechselt werden. Beim Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) erstattet die Bundesagentur einen Teil oder die gesamten Lehrgangskosten und kann einen Entgeltzuschuss zahlen. Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) funktioniert umgekehrt: Der Arbeitgeber trägt die Lehrgangskosten, und die Bundesagentur zahlt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 %, während Beschäftigte statt zu arbeiten lernen. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Betriebe im Strukturwandel und setzt eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag sowie einen erheblichen Anteil qualifizierungsbedürftiger Beschäftigter voraus. Für einzelne Beschäftigte, die in Tech wechseln wollen, ist in der Regel § 82 der richtige Weg.
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