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Lassen Sie Ihren Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlen

Ein Schweizer Betrieb darf Weiterbildungen bei jedem Anbieter weltweit einkaufen, online oder im Ausland, und was er dafür bezahlt, ist für Sie steuerfrei, unabhängig vom Betrag. Sie müssen keine Behörde überzeugen, sondern Ihre Vorgesetzten. Hier finden Sie die Argumente, die Anfrage zum Kopieren und alles, was in einer Weiterbildungsvereinbarung üblicherweise steht.


Warum das in der Schweiz der realistischste Weg ist

Die Schweiz kennt keinen allgemeinen Bildungsgutschein. Es gibt keine staatliche Stelle, bei der Sie einen Kurs beantragen und den Bescheid dann bei einer Schule einlösen. Genau deshalb läuft eine teure Weiterbildung hierzulande so oft über den Arbeitgeber. Die Mechanik ist erfreulich einfach: Niemand muss etwas bewilligen, für die eigenen Weiterbildungsausgaben eines Betriebs existiert keine Liste anerkannter Anbieter, und ein Schweizer Arbeitgeber darf eine Weiterbildung bei jedem Anbieter der Welt einkaufen, online oder vor Ort, im Inland oder im Ausland. Was die Firma bezahlt, ist für Sie kein steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe, und Code Labs Academy stellt der Firma Rechnung wie jeder andere Lieferant auch. Es gibt auf dieser Seite also keine Anspruchsvoraussetzungen zu erklären. Die ganze Frage lautet, ob die Person mit dem Weiterbildungsbudget Ja sagt, und damit ist das eine Verhandlung und kein Gesuch. Realistisch fällt die Antwort selten schlicht ja oder nein aus: Meistens geht es darum, wie viel und zu welchen Bedingungen. Schweizer Betriebe übernehmen bei berufsrelevanten Weiterbildungen üblicherweise die Hälfte bis den ganzen Betrag, manchmal zusätzlich bezahlte Lernzeit, und ab vier- bis fünfstelligen Summen wollen sie in aller Regel eine schriftliche Weiterbildungsvereinbarung mit einer Rückzahlungsklausel für den Fall, dass Sie kurz danach kündigen. Diese Vereinbarung sollten Sie verstehen, bevor Sie unterschreiben, und nicht danach. Dafür gibt es unten einen eigenen Reiter. Eines sagen wir offen: Es ist das freie Geld Ihres Betriebs. Niemand kann es Ihnen versprechen, und der Entscheid liegt allein bei der Person, die das Budget verantwortet. Was wir tun können, ist es Ihnen leicht zu machen, ein Ja zu bekommen, und Ihrer Buchhaltung Offerte, Lehrplan, Kursstunden und Abschlusszertifikat für die Akten zu liefern. Und falls es beim Nein bleibt: Was Sie selbst bezahlen, können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen, bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13'000 pro Jahr, dazu der Abzug Ihres Kantons. Wie das geht, steht unter Weiterbildungskosten von den Steuern absetzen.

Häufig gestellte Fragen

Was, wenn mein Arbeitgeber Nein sagt?

Lassen Sie sich den Grund in einem Satz geben, denn die drei häufigsten verlangen unterschiedliche Antworten. Geht es ums Budget, lassen Sie sich für die nächste Planungsrunde vormerken und wählen Sie einen späteren Kursstart. Geht es um die Sorge, Sie könnten danach gehen, legen Sie die Weiterbildungsvereinbarung selbst auf den Tisch. Geht es um die Relevanz, kommen Sie mit der Modulliste zurück und stellen Sie sie Punkt für Punkt der Arbeit Ihres Teams gegenüber. Denken Sie daran: Das ist freies Geld der Firma, ein Nein ist ein Budgetentscheid und kein Urteil über Sie, und in der nächsten Runde lohnt sich die Frage erneut. Bleibt es beim Nein, ist der Kurs trotzdem machbar. Was Sie selbst bezahlen, senkt Ihr steuerbares Einkommen, bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13'000 pro Jahr plus kantonaler Abzug: siehe Weiterbildungskosten von den Steuern absetzen. Dazu kommen zinslose Monatsraten direkt an Code Labs Academy, bis zu 60 Zahlungen, ein Rabatt bei Vorauszahlung des ganzen Betrags sowie die weiteren Rabatte, die auf der Website aufgeführt sind.

Muss ich die vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung versteuern?

Nein. In der Schweiz ist eine berufsorientierte Weiterbildung, die der Arbeitgeber finanziert, für die angestellte Person kein steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Genau das macht diesen Weg so viel effizienter, als den Kurs aus bereits versteuertem Lohn zu bezahlen. Entscheidend ist nicht die Höhe, sondern der Ablauf: Die Rechnung muss auf die Firma lauten und von ihr beglichen werden, damit es ihr Aufwand bleibt und keine Zahlung über Sie läuft. Um ihre Seite und den Lohnausweis kümmern sich die Lohnbuchhaltung oder der Treuhänder Ihres Betriebs. Lassen Sie das bestätigen, bevor Sie intern mit Zahlen argumentieren, und konstruieren Sie es nicht als Rückerstattung für etwas, das Sie längst selbst gekauft haben.

Zählt ein ausländischer Online-Anbieter überhaupt? Wir sind nicht in Deutschland.

Für das eigene Geld Ihrer Firma: ja. Ein Schweizer Betrieb darf eine Weiterbildung bei jedem Anbieter irgendwo auf der Welt einkaufen, online oder vor Ort. Es gibt dafür kein Register, keine eduQua-Pflicht und keine Anforderung an einen Sitz in der Schweiz. Wir stellen Ihrer Firma Rechnung wie jeder andere Lieferant und liefern Offerte, Lehrplan, Kursstunden und Abschlusszertifikat für die Akten. Unsere AZAV-Zertifizierung ist deutsch und hat in der Schweiz keine rechtliche Bedeutung. Nehmen Sie sie deshalb nur als das, was sie ist: ein Beleg dafür, dass unsere Programme extern nach einem anerkannten Standard geprüft werden, also ein Qualitätssignal für eine Einkaufsentscheidung, mehr nicht. Anforderungen an den Anbieter entstehen erst dort, wo öffentliche Gelder im Spiel sind, und dort gelten ganz andere, viel engere Regeln. Auf dieser Seite geht es um das Budget Ihres Arbeitgebers.

Muss ich zurückzahlen, wenn ich die Stelle wechsle?

Nur wenn Sie etwas unterschrieben haben, das dies vorsieht. Viele Schweizer Arbeitgeber verlangen eine Weiterbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel: Kündigen Sie innerhalb einer vereinbarten Frist, üblicherweise ein bis drei Jahre, zahlen Sie einen Teil der Kosten zurück, der Monat für Monat kleiner wird. Das ist übliche Praxis und kein Alarmzeichen, aber eine echte finanzielle Verpflichtung. Lesen Sie den Text deshalb vor der Unterschrift. Achten Sie auf drei Punkte: wie lange die Bindung dauert, ob sich der Betrag anteilig reduziert oder am Ende abrupt wegfällt, und was die Rückzahlung auslöst (nur Ihre eigene Kündigung oder auch eine Kündigung durch die Firma). Ist die Weiterbildung betrieblich notwendig für die Arbeit, die der Betrieb von Ihnen verlangt, trägt er die Kosten, und eine Rückzahlungsklausel darauf ist in der Regel nicht gültig. Bei grösseren Summen lassen Sie die Klausel von Ihrer Gewerkschaft, Ihrer Rechtsschutzversicherung oder einer Anwältin prüfen.

Mein Chef sagt, es sei kein Budget da, und fragt, wer meine Arbeit macht. Was antworte ich?

Nehmen Sie die drei Standardeinwände einzeln. 'Dieses Jahr ist kein Budget da' stimmt meistens und ist trotzdem selten endgültig: Fragen Sie, wann budgetiert wird, bieten Sie eine Aufteilung über zwei Geschäftsjahre an oder lassen Sie die Zusage jetzt für einen späteren Kursstart geben. 'Wer macht Ihre Arbeit?' ist bei unseren berufsbegleitenden Formaten einfach zu beantworten, weil der Unterricht live ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfindet und keine längere Abwesenheit anfällt. Bringen Sie trotzdem einen kurzen Plan für die zwei intensivsten Wochen mit, das räumt den letzten praktischen Einwand aus. 'Bringt das uns wirklich etwas?' beantworten Sie mit dem Lehrplan und nicht mit Begeisterung: Fragen Sie uns nach der Modulliste, legen Sie sie neben die Roadmap des Teams und nennen Sie drei konkrete Treffer. Und wenn der Einwand lautet 'Wir haben doch schon eine Lernplattform', dann benennen Sie den Unterschied sachlich: Eine Videobibliothek ist Selbststudium, ein Bootcamp ist eine feste Klasse mit Live-Unterricht, festen Zeiten, bewerteten Projekten, Code-Reviews und einem Zertifikat am Schluss.

Wie läuft die Zahlung konkret, und können wir sie aufteilen?

Wie jeder Firmeneinkauf. Vor jeder Verpflichtung stellen wir eine schriftliche Offerte auf Ihre Firma aus, und nach der Bewilligung stellen wir der Firma direkt Rechnung: den ganzen Betrag oder in Raten, passend zur Budgetfreigabe. Bestell- oder Referenznummer bringen wir auf der Rechnung an, die gesamten Kursstunden weisen wir aus, und am Ende gibt es das Abschlusszertifikat für die Personalakte. Unsere Preise sind in Euro festgelegt, der Betrag in Franken hängt also vom Kurs am Zahltag ab; wie eine Lieferantenrechnung aus dem EU-Raum verbucht wird, sagt der Firma ihr Treuhänder. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin können sich die Kosten auch teilen: Die Firma zahlt ihren Anteil gegen Rechnung, Sie Ihren in zinslosen Monatsraten direkt an uns, bis zu 60 Zahlungen. Ihr eigener Anteil ist dann genau der Teil, den Sie in der Steuererklärung geltend machen können.

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