Artikel 4 des EU AI Act: Was die Pflicht zur KI-Kompetenz 2026 für Arbeitgeber bedeutet
Aktualisiert am August 26, 2026Lesedauer: 7 Minuten
Einleitung: Warum Artikel 4 jetzt wichtig wird
Wer in seinem Unternehmen KI-Tools einsetzt, ob Chatbot oder Bewerber-Software, unterliegt bereits einer verbindlichen EU-Vorgabe, auch wenn sie bislang kaum jemand auf dem Schirm hatte: Artikel 4 des EU AI Act. Er verpflichtet Unternehmen zur Förderung von KI-Kompetenz.
Formal gilt Artikel 4 bereits seit dem 2. Februar 2025. Zwei Entwicklungen haben ihn 2026 jedoch wieder ins Rampenlicht gerückt: eine Änderung durch das Digital Omnibus zur KI, die Mitte Juli 2026 in Kraft trat, und der Beginn der nationalen Aufsicht in Deutschland. Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), das am 29. Juli 2026 in Kraft trat, wurde die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde für den AI Act benannt. Seit dem 2. August 2026 darf sie Unterlagen anfordern, Systeme prüfen und Abhilfemaßnahmen verlangen. Für Arbeitgeber in Deutschland ist jetzt der Moment gekommen, zu prüfen, ob die eigenen Maßnahmen zur KI-Kompetenz tatsächlich stehen.
Dieser Beitrag erklärt in klarer Sprache, was Artikel 4 verlangt, was er nicht verlangt, und was Arbeitgeber realistischerweise tun sollten.
Was ist Artikel 4 des EU AI Act?
Artikel 4 ist Teil des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), dem weltweit ersten umfassenden KI-Gesetz. Sein Kerngehalt verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und aller Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen.
Die Pflicht berücksichtigt dabei das technische Wissen, die Erfahrung, die Ausbildung und den jeweiligen Einsatzkontext jeder Person. Das Gesetz schreibt also keinen starren, einheitlichen Standard vor, sondern verlangt von Unternehmen, ihre Maßnahmen auf die eigene Situation zuzuschneiden.
Eine sprachliche Nuance ist erwähnenswert: Der ursprüngliche Text von 2024 verlangte, „nach besten Kräften ein ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherzustellen. Nach der Änderung durch den Digital Omnibus, die Mitte Juli 2026 wirksam wurde, lautet die Formulierung nun „die Entwicklung von“ KI-Kompetenz zu fördern, wobei ausdrücklich klargestellt wird, dass kein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau garantiert werden muss. Die Pflicht bleibt verbindlich, wurde aber flexibler für Unternehmen jeder Größe formuliert.
Was bedeutet die KI-Kompetenz-Pflicht konkret?
Rechtlich definiert der AI Act „KI-Kompetenz“ als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und betroffenen Personen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein, die mit KI verbunden sein können.
Das geht über technisches Training hinaus. Dazu gehört zu verstehen, was ein KI-System tatsächlich tut, seine Grenzen zu erkennen (etwa das Risiko fehlerhafter oder „halluzinierter“ Ausgaben) und zu wissen, wann eine menschliche Einschätzung ein KI-Ergebnis überstimmen sollte.
Laut dem offiziellen Fragen-und-Antworten-Dokument der Europäischen Kommission zu Artikel 4 verlangt die Pflicht nicht, das KI-Wissen der Mitarbeitenden formal zu testen oder zu zertifizieren. Verlangt wird lediglich, angemessene, verhältnismäßige Schritte zu unternehmen, um dieses Wissen über die Zeit aufzubauen.
Wen betrifft die Regelung?
Artikel 4 richtet sich an zwei im AI Act definierte Gruppen: Anbieter (Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder in Verkehr bringen) und Betreiber (Unternehmen, die KI-Systeme im eigenen Betrieb einsetzen). Die meisten Arbeitgeber fallen bereits dadurch unter die Kategorie „Betreiber“, dass sie KI-gestützte Werkzeuge im Alltag nutzen.
Die Pflicht endet nicht bei der eigenen Belegschaft. Nach den Leitlinien der Kommission umfasst sie auch andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens handeln, etwa Auftragnehmer, Dienstleister oder Kundinnen und Kunden, sofern sie an der Bedienung oder Nutzung eines dem Unternehmen zuzurechnenden KI-Systems beteiligt sind.
Die Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Ein Handwerksbetrieb mit einem einzigen KI-Schreibassistenten und eine international tätige Bank mit Dutzenden KI-Systemen fallen beide in den Anwendungsbereich, auch wenn die konkret „angemessenen“ Maßnahmen zwischen beiden, wie weiter unten erläutert, erheblich variieren.
Wie sieht KI-Kompetenz in der Praxis aus?
Die Europäische Kommission hat ein praktisches Grundgerüst vorgeschlagen, an dem sich Unternehmen orientieren können. Es umfasst vier Schritte:
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Grundverständnis aufbauen: was KI ist, wie sie funktioniert und wo sie im Unternehmen eingesetzt wird.
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Rolle klären: ob das Unternehmen als Anbieter, Betreiber oder beides auftritt.
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Risiko einschätzen: höherriskante KI-Systeme erfordern gründlichere Maßnahmen.
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Konkrete Maßnahmen ableiten: zugeschnitten auf einzelne Rollen, den vorhandenen technischen Hintergrund und den jeweiligen Einsatzkontext.
Verlangt die EU eine KI-Schulung oder ein Zertifikat?
Das ist eines der häufigsten Missverständnisse zu Artikel 4, daher an dieser Stelle klar formuliert: Die Europäische Kommission hat in ihren offiziellen Erläuterungen ausdrücklich bestätigt, dass kein Zertifikat zur Erfüllung von Artikel 4 erforderlich ist. Es gibt weder einen verbindlichen Lehrplan noch eine vorgeschriebene Stundenzahl noch einen EU-zertifizierten Kurs, der die Pflicht automatisch erfüllt. Die Leitlinien der Kommission betonen, dass es keine Einheitslösung gibt und sich die Anforderungen nach dem konkreten Kontext des jeweiligen Unternehmens richten.
Erwartet wird stattdessen, dass Unternehmen ihre Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen intern dokumentieren, als Nachweis, dass angemessene, kontextgerechte Schritte unternommen wurden, nicht als Beleg für ein bestimmtes Zertifikat. Die Kommission hat zudem eine wachsende Sammlung mit mehr als 40 praxisnahen Beispielen für KI-Kompetenz aus Unternehmen und öffentlichen Stellen veröffentlicht, die als Inspiration und nicht als Checkliste gedacht ist. Ein Beispiel eins zu eins zu übernehmen garantiert für sich genommen keine Regelkonformität.
Ein weiterer Punkt ist für Arbeitgeber mit höherriskanten KI-Systemen relevant: Artikel 26 des AI Act verpflichtet Betreiber von Hochrisiko-Systemen gesondert dazu, sicherzustellen, dass ihr Personal für den Umgang mit diesen Systemen ausreichend geschult ist und eine menschliche Aufsicht ausüben kann. Diese Pflicht besteht zusätzlich zur allgemeinen Kompetenz-Pflicht aus Artikel 4 und ist deutlich spezifischer.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Seit dem 2. August 2026 überwacht in Deutschland die **Bundesnetzagentur **auf Grundlage des KI-MIG die Einhaltung der Pflichten aus dem AI Act. Für Bereiche ohne bestehende sektorale Aufsicht ist sie die zentrale Anlaufstelle, während in regulierten Branchen teils andere Fachbehörden zuständig bleiben. Damit ist der Zeitpunkt gekommen, von der reinen Kenntnisnahme zu konkretem Handeln überzugehen. Ein paar praktische, wenig aufwendige Schritte bieten sich an:
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KI-Einsatz kartieren: Welche KI-Tools werden im Unternehmen tatsächlich genutzt, auch solche, die Mitarbeitende informell eingeführt haben, etwa kostenlose Chatbot-Zugänge zum Formulieren von Texten? Ohne diese Bestandsaufnahme lässt sich kaum gezielt Kompetenz aufbauen.
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Mitarbeitende gruppieren: nach Art der KI-Nutzung, etwa gelegentliche Nutzerinnen und Nutzer, regelmäßige Anwenderinnen und Anwender sowie technisches Personal, das Systeme konfiguriert oder entwickelt. Die Schulungstiefe darf sich zwischen diesen Gruppen sinnvollerweise unterscheiden.
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Maßnahmen dokumentieren: auch informelle Schritte. Ein schriftlicher Nachweis ist genau das, wonach Aufsichtsbehörden wie die Bundesnetzagentur, und im Streitfall auch Gerichte, fragen werden.
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Regelmäßig aktualisieren: Weil sich Technologie und die im Unternehmen genutzten Tools rasch verändern, reicht eine einmalige Einführungsveranstaltung auf Dauer kaum aus.
Welche Fähigkeiten brauchen Mitarbeitende?
Auch wenn Artikel 4 keine feste Fähigkeitenliste vorschreibt, zeichnen die Leitlinien der Kommission und die Begriffsbestimmungen des AI Act ein konsistentes Bild praktischer Kompetenzen. Dazu zählen ein grundlegendes Verständnis dafür, wie die genutzten KI-Tools Ergebnisse erzeugen, das Bewusstsein, dass Ausgaben fehlerhaft oder verzerrt sein können, sowie die Fähigkeit einzuschätzen, wann ein Mensch eine KI-gestützte Entscheidung prüfen oder korrigieren sollte. Mitarbeitende sollten zudem die spezifischen Grenzen der Werkzeuge kennen, mit denen sie persönlich arbeiten. Selbst ein allgemeiner Chatbot, der für Übersetzungen oder Werbetexte genutzt wird, kann inhaltlich falsche Aussagen produzieren.
Für Mitarbeitende in KI-intensiveren Rollen gewinnen zusätzlich Kenntnisse zu Datenschutz, einschlägigen unions- oder branchenrechtlichen Vorgaben sowie den ethischen Implikationen KI-gestützter Entscheidungen an Bedeutung, insbesondere wenn die eingesetzten Tools als hochriskant im Sinne des AI Act gelten.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dieser alltäglichen KI-Kompetenz und echter KI-Expertise. Kompetenz bedeutet, gewöhnlichen Mitarbeitenden, etwa im Marketing, in der Personalabteilung oder im Kundenservice, genug Verständnis zu vermitteln, um KI-Tools verantwortungsvoll zu nutzen. Expertise meint das tiefere technische Wissen von Data Scientists oder Entwicklerinnen und Entwicklern von KI-Systemen. Die Leitlinien der Kommission halten fest, dass Personen mit einschlägigem KI-Studienabschluss oder entsprechender Berufserfahrung in der Regel bereits als KI-kompetent gelten können, wobei Unternehmen dennoch prüfen sollten, ob dieses Wissen auch die konkret eingesetzten Systeme abdeckt. Die meisten Arbeitgeber müssen also nicht jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter zur KI-Spezialistin oder zum KI-Spezialisten ausbilden; die rechtliche Messlatte ist ein verhältnismäßiges Problembewusstsein, keine technische Meisterschaft.
Praxisbeispiele für KI-Kompetenz am Arbeitsplatz
Ein Marketing-Team, das ein generatives KI-Tool zum Entwurf von Social-Media-Beiträgen nutzt, sollte wissen, dass das Tool plausibel klingende, aber inhaltlich falsche Aussagen erzeugen kann, und Ergebnisse vor der Veröffentlichung prüfen, statt sie als grundsätzlich zuverlässig zu behandeln.
Eine Personalabteilung, die KI zur Vorauswahl von Bewerbungen einsetzt, sollte das Risiko verzerrter Ergebnisse kennen und sicherstellen, dass bei der endgültigen Entscheidung stets eine Person substanziell mitwirkt, zumal viele KI-Tools für die Personalauswahl unter die Hochrisiko-Kategorie des AI Act fallen können.
Fazit
Artikel 4 des EU AI Act verlangt von Arbeitgebern etwas vergleichsweise Bescheidenes: angemessene, verhältnismäßige Schritte, damit Menschen, die bei der Arbeit mit KI umgehen, verstehen, was diese leisten kann und wo ihre Grenzen liegen. Ein Zertifikat, ein fester Lehrplan oder eine eigene KI-Compliance-Stelle sind dafür nicht vorgeschrieben.
Verlangt wird stattdessen echter, dokumentierter Aufwand: den KI-Einsatz kartieren, Schulungsinhalte auf verschiedene Rollen zuschneiden und diese Maßnahmen aktuell halten, während sich die Werkzeuge weiterentwickeln. Mit dem Start der behördlichen Aufsicht durch die Bundesnetzagentur seit August 2026 haben Unternehmen, die noch keinen strukturierten Ansatz zur KI-Kompetenz haben, guten Grund, jetzt damit zu beginnen.
Quellen
European Commission – AI talent, skills and literacy, Shaping Europe's Digital Future
European Commission – AI Literacy: Questions & Answers, offizielles Fragen-und-Antworten-Dokument zu Artikel 4
European Commission – Repository of AI Literacy Practices
Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Amtsblatt der Europäischen Union, EUR-Lex
Verordnung (EU) 2026/1744, Digital Omnibus zur KI, EUR-Lex
Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 233 vom 28.07.2026
Deutscher Bundestag – Zuspruch für Bundesnetzagentur als KI-Marktüberwachungsbehörde
