Bildungskarenz abgeschafft: das ist der Nachfolger
Statt Bildungskarenz gibt es jetzt Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit, und die neue Weiterbildungsbeihilfe kann seit 8. Juni 2026 beantragt werden: 40,40 bis 67,94 Euro pro Tag nach den Werten für 2026, für zwei bis zwölf Monate. Eines gleich vorweg, weil daran ganze Pläne hängen: Diese Beihilfe ersetzt dein Einkommen, während du lernst. Die Kursgebühr zahlt sie nicht. Eine Anbieterzulassung ist für die Ausbildung dafür nicht vorgeschrieben.
Was aus der Bildungskarenz geworden ist
Wenn du nach „Bildungskarenz“ suchst, findest du überwiegend veraltete Seiten. Deshalb zuerst der Stand der Dinge: Die Bildungskarenz und das damit verbundene Weiterbildungsgeld wurden abgeschafft, die letzten Zahlungen liefen mit 31. März 2025 aus. An ihre Stelle sind die Weiterbildungszeit (volle Freistellung) und die Weiterbildungsteilzeit (reduzierte Arbeitszeit) getreten. Die neue Weiterbildungsbeihilfe des AMS kann seit 8. Juni 2026 beantragt werden und liegt 2026 bei 40,40 bis 67,94 Euro pro Tag, also grob 1.200 bis 2.000 Euro im Monat, für eine vereinbarte Weiterbildungszeit von zwei bis zwölf Monaten. Die Beträge werden jährlich angepasst, sieh vor dem Antrag beim AMS nach, was im laufenden Jahr gilt. Der wichtigste Unterschied zu allem, was du vielleicht erwartest: Die Beihilfe sichert deinen Lebensunterhalt, sie zahlt nicht die Kursgebühr. Wer damit rechnet, dass „das AMS die Ausbildung zahlt“, plant an der Realität vorbei. Für die Gebühr selbst ist in Österreich der Steuerweg der stärkste Hebel: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, ohne Anbieterzulassung und auch bei einem Online-Kurs aus dem Ausland, siehe Umschulung steuerlich absetzen. Dazu kommt die Möglichkeit, dass dein Betrieb mitzahlt, siehe Weiterbildung über den Arbeitgeber. Und die gute Nachricht für unsere Kurse: Für die Weiterbildungszeit ist keine Anbieterzulassung vorgeschrieben. Kein Ö-Cert, keine Trägerliste. Verlangt wird eine intensive, nachweisbare Ausbildung mit mindestens 20 Wochenstunden und laufendem Anwesenheits- oder Fortschrittsnachweis. Ein Vollzeit-Bootcamp bei Code Labs Academy liegt mit rund 40 Wochenstunden klar darüber. Die Hürden liegen woanders, und wir nennen sie offen: Du brauchst zwölf Monate durchgehende Vollversicherung beim aktuellen Arbeitgeber, du brauchst dessen schriftliche Zustimmung nach dem AVRAG, das AMS prüft die Arbeitsmarktrelevanz deiner konkreten Ausbildung, und es gibt keinen Rechtsanspruch mehr. Das AMS entscheidet jeden Fall einzeln, aus einem österreichweit auf 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelten Topf. Genau deshalb ist diese Seite so aufgebaut, dass du den Antrag stark machst statt ihn nur einzubringen.
Zwölf Monate durchgehend voll versichert beim aktuellen Arbeitgeber. Das ist die harte Eintrittsvoraussetzung. Wer den Job gerade gewechselt hat, erst seit Kurzem im Betrieb ist oder geringfügig beschäftigt war, erfüllt sie noch nicht. Die Zeit läuft aber weiter: Ein späterer Starttermin kann die Lösung sein, und wir haben mehrere Kohorten im Jahr.
Dein Arbeitgeber muss schriftlich zustimmen. Die Weiterbildungszeit wird nach dem AVRAG zwischen dir und deinem Betrieb vereinbart, das AMS kann sie nicht anordnen. Einen Anspruch auf diese Vereinbarung gibt es nicht: Ohne Unterschrift startet das Verfahren gar nicht. Wie du dieses Gespräch führst, steht weiter unten.
Mindestens 20 Stunden Ausbildung pro Woche. Die Beihilfe belohnt Intensität. Verlangt sind 20 Wochenstunden, 16 bei Betreuungspflichten für ein Kind unter sieben Jahren, alternativ 20 ECTS. Ein Vollzeit-Bootcamp bei uns liegt mit rund 40 Wochenstunden klar darüber. Teilzeit-Schienen und kürzere Kurse musst du vorher gegen diese Grenze rechnen, sie liegen häufig darunter.
Eine Anbieterzulassung ist nicht vorgeschrieben. In der österreichischen Förderlandschaft ist das die Ausnahme und hier der angenehme Teil: kein Ö-Cert, keine Liste anerkannter Träger. Die Ausbildung muss intensiv und nachweisbar sein, also mit Anwesenheits- oder Fortschrittsnachweis. Genau das liefert Live-Unterricht zu fixen Zeiten. Code Labs Academy ist in Deutschland AZAV-zertifiziert: ein Qualitätssignal für den Akt, rechtlich verlangt wird es an dieser Stelle nicht.
Das AMS prüft die Arbeitsmarktrelevanz deiner konkreten Ausbildung. Geprüft wird nicht die Schule, sondern ob genau diese Weiterbildung deine Position am Arbeitsmarkt verbessert. IT- und Digitalkompetenzen argumentieren sich hier gut, wenn du Zielberuf, Lehrplan und offene Stellen zusammenbringst, statt allgemein von Weiterbildung zu sprechen.
Es ist eine Ermessensleistung, und das Budget ist gedeckelt. Anders als bei der alten Bildungskarenz gibt es keinen Rechtsanspruch. Das AMS beurteilt jeden Antrag einzeln, eine Zusage ist nie automatisch, und für die Beihilfe stehen österreichweit 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Ein gedeckelter Topf kann im Jahresverlauf enger werden, früh dran zu sein ist deshalb Teil der Strategie.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es die Bildungskarenz noch?
Nein. Die Bildungskarenz und das damit verbundene Weiterbildungsgeld wurden abgeschafft, die letzten Zahlungen liefen mit 31. März 2025 aus. Weil der Begriff aber weiterhin am meisten gesucht wird, kursieren im Netz sehr viele veraltete Anleitungen. Was heute gilt, heißt Weiterbildungszeit (volle Freistellung) und Weiterbildungsteilzeit (reduzierte Arbeitszeit), dazu die neue Weiterbildungsbeihilfe des AMS, die seit 8. Juni 2026 beantragt werden kann. Die Bedingungen sind spürbar strenger als früher: zwölf Monate Vollversicherung beim aktuellen Arbeitgeber, mindestens 20 Wochenstunden Ausbildung, eine Arbeitsmarktprüfung durch das AMS und kein Rechtsanspruch mehr. Wenn du auf einer Seite noch „Bildungskarenz beantragen“ liest, prüf das Datum.
Zahlt die Weiterbildungsbeihilfe meine Kursgebühr?
Nein, und das ist der häufigste Irrtum bei diesem Thema. Die Beihilfe ersetzt dein Einkommen, während du lernst, sie ist kein Kurskostenzuschuss. Die Rechnung für die Ausbildung bleibt bei dir. In Österreich ist dafür der Steuerweg der stärkste Hebel: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, ohne Anbieterzulassung und auch bei einem Online-Kurs eines ausländischen Anbieters, siehe Umschulung steuerlich absetzen. Denk beim Abzug an den Zeitpunkt, denn er wirkt nur gegen steuerpflichtiges Einkommen im Jahr der Zahlung. Dazu kommen die Kostenbeteiligung deines Arbeitgebers und, wenn nichts davon reicht, zinsfreie Monatsraten von bis zu 60 Zahlungen direkt an Code Labs Academy sowie ein Rabatt bei Vorauszahlung.
Zählt ein Live-Online-Kurs von einem ausländischen Anbieter?
Er kann zählen, und im Vergleich zu den meisten anderen österreichischen Förderungen ist das hier ungewöhnlich offen: Für die Weiterbildungszeit ist keine Anbieterzulassung vorgeschrieben. Es gibt keine Ö-Cert-Pflicht und keine Liste anerkannter Träger. Verlangt wird, dass die Ausbildung intensiv und nachweisbar ist, also mindestens 20 Wochenstunden umfasst und laufend Anwesenheit oder Fortschritt belegt werden kann. Unser Unterricht findet live zu fixen Zeiten mit Trainerinnen und Trainern statt, und die entsprechenden Nachweise stellen wir aus. Code Labs Academy ist in Deutschland AZAV-zertifiziert, das ist ein Qualitätssignal für deinen Akt und keine österreichische Anerkennung. Über die Arbeitsmarktrelevanz deiner konkreten Ausbildung entscheidet trotzdem das AMS im Einzelfall.
Reicht ein Teilzeit- oder ein Selbstlernkurs für die 20-Stunden-Regel?
Hier antworten wir bewusst zurückhaltend, weil eine falsche Auskunft dich die Beihilfe kosten würde. Sicher ist: Ein Vollzeit-Bootcamp mit rund 40 Wochenstunden liegt klar über der Grenze von 20 Stunden (16 bei Betreuungspflichten für ein Kind unter sieben Jahren, alternativ 20 ECTS), und genau dieses Format passt zur Logik der Beihilfe. Teilzeit-Schienen und kürzere Kurse mit Selbstlernphasen liegen dagegen häufig unter diesem Wert. Wenn du eine Weiterbildungszeit anstrebst, lass dir von uns die tatsächlichen Wochenstunden deines Wunschkurses schriftlich geben und klär mit dem AMS vor der Antragstellung ab, ob sie ausreichen. Nimm es nicht an, sondern lass es bestätigen.
Was, wenn das AMS ablehnt?
Das kann passieren, denn es gibt keinen Rechtsanspruch. Das AMS beurteilt jeden Antrag einzeln, und der Topf ist mit 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. Lass dir die Gründe nennen, am besten schriftlich, und frag konkret, was die Entscheidung ändern würde: ein anderes Kursformat, mehr Wochenstunden, ein klarer benannter Zielberuf, bessere Belege für die Nachfrage am Arbeitsmarkt. Oft ist es kein grundsätzliches Nein, sondern ein Akt, aus dem die Arbeitsmarktrelevanz nicht hervorging. Bleibt es beim Nein, ist die Ausbildung selbst nicht gestorben: Der Werbungskostenabzug funktioniert unabhängig davon, dein Arbeitgeber kann mitzahlen, und die Kursgebühr kannst du in zinsfreien Monatsraten direkt an uns zahlen. Ändert sich nur der Zeitpunkt, kannst du auch mit einem späteren Starttermin neu ansetzen.
Mein Arbeitgeber will nicht. Kann ich die Weiterbildungszeit trotzdem nehmen?
Nein. Die Weiterbildungszeit wird nach dem AVRAG mit dem Betrieb vereinbart, du kannst sie nicht einseitig antreten, und einen Anspruch auf die Zustimmung gibt es nicht. Frag nach dem Grund, denn die üblichen drei lassen sich unterschiedlich beantworten. Geht es um die Vertretung, hilft ein späterer Starttermin in einer ruhigeren Phase und ein schriftlicher Übergabeplan. Geht es um Geld, sprich die 15-prozentige Kostenbeteiligung bei höheren Einkommen offen an und rechne vor, was der Betrieb im Gegenzug bekommt. Geht es um die Dauer, ist die Weiterbildungsteilzeit der naheliegende Kompromiss, sofern der Ausbildungsumfang die geforderten Wochenstunden erreicht. Und wenn es dabei bleibt: Unsere Teilzeit-Formate laufen bewusst neben einem Vollzeitjob, ganz ohne Freistellung und ohne Antrag.
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